Institut für Laboratoriumsmedizin, Klinische Chemie und Pathobiochemie
18.02.2010 - Aktuelles aus den Centren
Ab dem 16.2.2010 erfolgt die Bestimmung der Anti-Faktor-Xa-Aktivität mittels eines chromogenen
Testes. Dieser wird für unfraktioniertes Heparin (UFH) und niedermolekulares Heparin getrennt
kalibriert. Deshalb ist es erforderlich, für UFH und NMH getrennte Anforderungen vorzunehmen:
Online-Anforderung
Für die Bestimmung von:
• unfraktioniertem Heparin (UFH) wählen Sie unter „Gerinnung“: aXa_UFH/P
• niedermolekularem Heparin (NMH) wählen Sie unter „Gerinnung“: aXa_NMH/P
Anforderung über Routine/Notfall-Beleg
Für die Bestimmung von:
• unfraktioniertem Heparin (UFH)
markieren Sie unter „Citratplasma“: FXa-Inhib. (wie bisher)
und zusätzlich muss unter „Plausibilitätshinweis“ auch „Heparin“ markiert werden
• niedermolekularem Heparin (NMH)
markieren Sie unter „Citratplasma“: FXa-Inhib. (wie bisher)
und zusätzlich muss unter „Plausibilitätshinweis“ auch „LMW-Hepar.“ markiert werden
Für die Bestimmung ist nach wie vor Citratplasma erforderlich.
unfraktioniertes Heparin (UFH)
Therapie: 0,4 – 0,7 U/ml
niedermolekulares Heparin (NMH) s.c.,
Blutentnahme 3 h nach Applikation
Prophylaxe: 0,2 – 0,4 U/ml
Therapie:
0,4 – 1,0 U/ml (bei Gabe 2x täglich)
0,8 – 1,5 U/ml (bei Gabe 1x täglich)
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Dr. E. Langer und PD Dr. B. Hoppe
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