18.02.2010 - Aktuelles aus den Centren

Neue Methode der Bestimmung der Anti-Faktor-Xa-Aktivität

Ab dem 16.2.2010 erfolgt die Bestimmung der Anti-Faktor-Xa-Aktivität mittels eines chromogenen
Testes. Dieser wird für unfraktioniertes Heparin (UFH) und niedermolekulares Heparin getrennt
kalibriert. Deshalb ist es erforderlich, für UFH und NMH getrennte Anforderungen vorzunehmen:

Online-Anforderung
Für die Bestimmung von:
• unfraktioniertem Heparin (UFH) wählen Sie unter „Gerinnung“: aXa_UFH/P
• niedermolekularem Heparin (NMH) wählen Sie unter „Gerinnung“: aXa_NMH/P

Anforderung über Routine/Notfall-Beleg
Für die Bestimmung von:
• unfraktioniertem Heparin (UFH)
markieren Sie unter „Citratplasma“: FXa-Inhib. (wie bisher)
und zusätzlich muss unter „Plausibilitätshinweis“ auch „Heparin“ markiert werden
• niedermolekularem Heparin (NMH)
markieren Sie unter „Citratplasma“: FXa-Inhib. (wie bisher)
und zusätzlich muss unter „Plausibilitätshinweis“ auch „LMW-Hepar.“ markiert werden

Für die Bestimmung ist nach wie vor Citratplasma erforderlich.

unfraktioniertes Heparin (UFH)
Therapie: 0,4 – 0,7 U/ml

niedermolekulares Heparin (NMH) s.c.,
Blutentnahme 3 h nach Applikation
Prophylaxe: 0,2 – 0,4 U/ml
Therapie:
0,4 – 1,0 U/ml (bei Gabe 2x täglich)
0,8 – 1,5 U/ml (bei Gabe 1x täglich)

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Dr. E. Langer und PD Dr. B. Hoppe

Downloads:



zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen

...aus der Charité finden Sie im Pressebereich.